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Ein Sicherheitsdienst hat viele gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, wenn er korrekt arbeiten will.

Bei der Auftragsvergabe an einen Sicherheitsdienst sollte der Auftraggeber doch einige Dinge beachten.

  • verfügt der beauftragte Dienst überhaupt über die erforderliche Gewerbeberechtigung. Viele Sicherheitsdienste habe nur eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung z.B. nur für Ordnerdienste etc. Man kann das sehr einfach auf der WKO Webseite nachprüfen. Unter Firmeninfos steht die genaue Gewerbeberechtigung des überprüften Betriebes 
  • wurden die eingesetzten Mitarbeiter der gesetzlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Behörde unterzogen, § 130 Abs. 9 Gewo 1994
  • sind alle eingesetzten Mitarbeiter korrekt bei der TGKK angemeldet und kann eine Ãœberprüfung der KIAB ohne Probleme erfolgen
  • sind die verwendeten Uniformen des Dienstes vom Ministerium genehmigt, § 129 Abs. 6 Gewo 1994

Die Fa. Kurz Reinhold Sicherheitsdienst garantiert ihnen,
dass alle gesetzlichen Auflagen bei von uns angenommenen Aufträgen erfüllt werden! 
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